
Dabei sind jedoch einige bürokratische Hürden zu meistern:
• Die Prämie gibt es für Betriebe mit einer Mindestanzahl an Schafen oder Ziegen
• Bei Schafen und Ziegen zählen für die Förderung nur die weiblichen Tiere
• Die Tiere müssen für einen bestimmten Zeitraum des Antragsjahres im Betrieb sein
• Schäfer müssen zu fördernde Einzeltiere mit ihrer EID-Ohrmarkennummer angeben
• Der Aufenthaltsort, wenn das Tier in einem anderen Bundesland steht, muss angegeben werden
Mit den EID-Ohrmarken-Lesegeräten von Gallagher, ist die Erfassung und Registrierung Ihrer Tiere denkbar einfach. Mobile EID-Handlesegeräte sind leichtgewichtig, widerstandsfähig und anwenderfreundlich und damit perfekt geeignet für die mobile Verwendung an vielen Standorten – lesen, speichern und sammeln Sie die Daten Ihrer Tiere an jeder beliebigen Stelle auf dem Hof oder der Weide.

Die Geräte je nach Konfiguration weitere hilfreiche Funktionen:
- Unterscheidung zwischen Merkmalen, Lebensdaten und Aktivitäten
- Datums- und Zeitvermerk auf allen Aufzeichnungen
- Verbindung zwischen Muttertieren und Nachkommen
- KOSTENLOSE App (iOS und Android) für einfache Übertragung von Tierdaten
- Die vom Lesegerät gelesenen Daten können in einer CSV-Datei gespeichert werden. Eine solche Datei ist für die Prämie ausdrücklich erwünscht.
Antragsstellung
Die Antragstellung für Betriebe mit Betriebssitz in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen und Hamburg auf eine gekoppelte EU-Direktzahlung für Mutterschafe und -ziegen 2024 ist voraussichtlich ab Mitte März 2024 bis zum 15.05.2024 mit dem digitalen Antragsprogramm ANDI 2024 möglich. Eine Nachmeldung von einzelnen Antragstieren zu bereits gestellten Anträgen nach dem 15.05.2024 ist unzulässig. Sollten Tiere nachgemeldet werden wollen, muss der gesamte Schaf- und Ziegenantrag zurückgezogen und ein neuer Antrag gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass verspätete Anträge auf gekoppelte Schaf- und Ziegenförderung mit Verspätungskürzungen noch in dem Zeitraum 16.05. bis zum 31.05.2024 zulässig sind (Kürzung 1% je Kalendertag). Nach dem 31.05.2024 ist eine Antragstellung verfristet und wird vollständig abgelehnt.
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